Wiederholt hat die Politik versucht, die Regeln des Arzthaftungsrechts in eine neue Form zu gießen und es Geschädigten leichter zu machen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Thema finden Sie hier: Verbesserung der Patientenrechte im Rahmen der Arzthaftung.
Verletzte aus Verkehrsunfällen oder Opfer ärztliche Falschbehandlung (Ärztepfusch) haben in erster Linie das eigene Wohlbefinden im Sinn. Die Gesundheit soll wieder hergestellt werden und das eigene Leben bzw. das Leben der Familie wieder in geordneten Bahnen verlaufen. In vielen Fällen sind Geschädigte unsicher, wie die Zukunft aussehen wird und wie die sich auftürmenden Probleme beseitigt werden können.
Jedenfalls in rechtlicher Hinsicht können wir Sie unterstützen. Ein finanzieller Ausgleich kommt nicht nur über ein Schmerzensgeld in Betracht. Auch andere Schäden, etwa der Haushaltsführungsschaden, sind Positionen die zu einem nicht unerheblichen Schadensersatzanspruch führen können.
Begreifen Sie uns aber nicht nur als Vertreter in rechtlichen Angelegenheiten. Wir können ihnen z.B. weitere Kontakte vermitteln, die Sie auch in physischer und psychischer Hinsicht unterstützen können.
Sprechen Sie uns an!
Neben der schriftlichen Kontaktaufnahme können Sie sich auch gerne telefonisch an uns wenden.
Unter 0941 / 46 44 79 70 stehen wir Ihnen für ein unverbindliches und kostenloses Gespräch zur Verfügung.
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